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Steuer:Bei der steuerlichen Bewertung von Ferienimmobilien muß eine Vielzahl von Sachverhalten geprüft und berücksichtigt werden. So unterscheidet die Steuer konsequent, ob das Ferienhaus oder die Ferienwohnung eigengenutzt wird, in welchem Maße oder ob eine reine Vermietungsabsicht vorliegt. Bei Vermietung stellt sich die Frage, welche Einkunftsart vorteilhafter ist - die Einkunftsart Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung - und wie diese realisiert werden soll. Ebenso ist die Frage zu klären, ob und wann es sinnvoll ist, zur Umsatzsteuer zu optieren und wenn ja die richtige Entscheidung zu treffen, um nach Ablauf der entsprechenden Frist wieder Kleinunternehmer werden zu können. Für Sie haben wir u.a. die wichtigsten Informationen über die Gesetzeslage herausgesucht: |
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